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   BVerfG - 1 BvR 2007/95   

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BVerfG - 1 BvR 2007/95 (https://dejure.org/9999,121690)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 13.01.2021 - B 5 R 236/20 B

    Bewertung von rentenrechtlichen Zeiten unter Zugrundelegung der Anlagen zum FRG

    Der Kläger stellt nicht in Frage, dass sowohl das BSG (Urteil vom 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R - SozR 4-2600 § 248 Nr. 1, Leitsatz sowie RdNr 16 ff) als auch nachfolgend - auf Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil - das BVerfG (Beschluss vom 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 - juris RdNr 2 bis 5 = NJW 2017, 876 ; ebenso bereits BVerfG Beschluss vom 17.12.1998 - 1 BvR 2007/95 - nicht veröffentlicht , aber dem Kläger im Verwaltungsverfahren mit Schreiben vom 10.6.2005 in Kopie übersandt ) die Anwendbarkeit des § 256a SGB VI für die Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenversicherungsrechtlichen Zeiten auch bei Personen, die vor dem 18.5.1990 in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind, ausdrücklich bejaht haben.
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